Schulungen
Mitarbeiter (m/w/d) sind das wichtigste Gut für das Unternehmen. Daher haben wir uns als Verein spezialisiert, Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsschutz und ganz besonders im elektrotechnischen Bereich zu schulen. Es ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung Unterweisungen und Schulungen durchzuführen, sondern fördert auch die Qualität und die Kompetenzen des Arbeitsnehmers, denn nur sichere Mitarbeiter (m/w/d) erhöhen die Produktivität des Unternehmens. SAFETY FIRST!
Folgende Schulungen bietet der Verein an:
- Jahresunterweisung im Arbeitsschutz nach §12 ArbeitsSG
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen nach DGUV Vorschrift 1 und 3 (Erst- und Wiederholungsschulung)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 1 und 3 (Erst- und Wiederholungsschulung)
- Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1 und 3
Teilnahme für Erwachsene
Dozent:
Herr Fatih Türk, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo), Elektroingenieur
Jahresunterweisung im Arbeitsschutz nach §12 ArbeitsSG
Anlässe für eine Unterweisung sind z. B.
- Aufnahme einer Tätigkeit,
- Zuweisung einer anderen Tätigkeit,
- Veränderungen im Aufgabenbereich,
- Veränderungen in den Arbeitsabläufen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien oder neuer Arbeitsstoffe
- neue Erkenntnisse nach der Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung,
- Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen
- Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.
Bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte den Versicherten wieder in Erinnerung zu rufen und aufzufrischen.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen nach DGUV Vorschrift 1 und 3 (Erst- und Wiederholungsschulung)
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1 und 3
Eine Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden, die mit einer Prüfung in Theorie und Praxis dokumentiert wurde.
Weitere Termine nach telefonischer Absprache möglich.