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Jahresunterweisung im Arbeitsschutz nach §12 ArbeitsSG



Mit der Unterweisung gibt der Unternehmer den Versicherten konkrete auf den Arbeitsplatz oder die Arbeitsaufgabe ausgerichtete Erläuterung und Anweisung bezüglich der sicheren und gesundheitsgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten. Die Unterweisung bezweckt, dass die Versicherten die vorgesehenen Maßnahmen kennen und anwenden können, die der Unternehmer im Zuge seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat, um die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu kompensieren. Daraus wird deutlich, dass die Versicherten auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen müssen. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten stehen.

Anlässe für eine Unterweisung sind z. B.

- Aufnahme einer Tätigkeit,

- Zuweisung einer anderen Tätigkeit,

- Veränderungen im Aufgabenbereich,

- Veränderungen in den Arbeitsabläufen,

- Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien oder neuer Arbeitsstoffe,

- neue Erkenntnisse nach der Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung,

- Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen,

- Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.

Bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte den Versicherten wieder in Erinnerung zu rufen und aufzufrischen.
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Elektrotechnisch unterwiesene Personen nach DGUV Vorschrift 1 und 3 (Erst- und Wiederholungsschulung)



    In einigen Bereichen hat es sich bewährt, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) zur Unterstützung der Elektrofachkraft einzusetzen. Diese EuP werden von der Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt: Falls erforderlich müssen sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen an die Elektrofachkraft richten zu können.

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 1 und 3 (Erst- und Wiederholungsschulung)



    Eine Elektrofachkraft verfügt über eine geeignete fachliche Ausbildung, um Gefahren, die von Elektrizität ausgehen können, zu erkennen und zu vermeiden (gemäß Europanorm EN 51110-1: 2008 09-01). Ohne eine Ausbildung zur Elektrofachkraft dürfen Handwerker (m/w/d) innerhalb des eigenen Gewerkes nicht einmal kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Mit einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), durch unseren Dozenten Herrn Fatih Türk, erhalten Mitarbeiter (m/w/d) in Betrieben das nötige Know-How und praktische Wissen, um derartige einfache elektrische Tätigkeiten selbst umsetzen zu können. In der DGUV-Vorschrift 3 wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Normalerweise muss daher für jeden kleinen elektrischen Handgriff eine ausgebildete Elektrofachkraft vor Ort sein. Unternehmer (m/w/d) stehen häufig vor dem Problem, dass der Elektriker (m/w/d) nicht immer Zeit hat, wenn man ihn braucht. Auch ist oft nicht sicher, ob er den angegebenen Termin einhalten kann und es entstehen manchmal schwer zu kalkulierende Zusatzkosten.

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Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1 und 3



    Eine Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden, die mit einer Prüfung in Theorie und Praxis dokumentiert wurde.

Weitere Termine nach telefonischer Absprache möglich.


Kontakt

Info - 0176 / 610 201 99 (auch per Whatsapp erreichbar)